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   OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2017 - 2 L 139/15   

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OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2017 - 2 L 139/15 (https://dejure.org/2017,8999)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13.02.2017 - 2 L 139/15 (https://dejure.org/2017,8999)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13. Februar 2017 - 2 L 139/15 (https://dejure.org/2017,8999)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauO LSA § 71 Abs. 3 S. 2 Nr. 2
    Biogasanlage; Rückbausicherheit; Rückbausicherheit für Biogasanlage

  • rechtsportal.de

    BauO LSA § 67 ; BauO LSA § 71 Abs. 3 S. 2 Nr. 2
    Abhängigkeit der Erteilung einer Baugenehmigung für den Neubau einer Biogasanlage von der Leistung einer Rückbausicherheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abhängigkeit der Erteilung einer Baugenehmigung für den Neubau einer Biogasanlage von der Leistung einer Rückbausicherheit

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rückbausicherheit für Biogasanlage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2017 - 2 L 139/15
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer Gerichtsentscheidung bestehen dann, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, juris RdNr. 15).

    Nur wenn sich schon aus dem Begründungsaufwand des erstinstanzlichen Urteiles ergibt, dass eine Sache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht schwierig ist, genügt ein Antragsteller der ihm gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO obliegenden Darlegungslast bereits mit erläuternden Hinweisen auf die einschlägigen Passagen des Urteiles (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, a.a.O. RdNr. 17).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.05.2011 - 2 L 239/09

    Windenergieanlage; Rückbausicherheit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2017 - 2 L 139/15
    Das entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urt. d. Senats v. 12.05.2011 - 2 L 239/09 -, juris RdNr. 47, zu einer ähnlichen Problematik bei der Bemessung der Höhe der Sicherheitsleistung für den Rückbau von Windenergieanlagen).

    Die Regelung des § 71 Abs. 3 Satz 2 BauO LSA dient der finanziellen Absicherung der Durchsetzung einer bauordnungsrechtlichen Beseitigungsanordnung wegen formeller und materieller Illegalität einer baulichen Anlage nach Aufgabe ihrer Nutzung im Wege der Ersatzvornahme bei Zahlungsunfähigkeit des Pflichtigen (vgl. Urt. d. Senats v. 12.05.2011 - 2 L 239/09 -, juris RdNr. 35; Beschl. d. Senats v. 27.04.2016 - 2 M 169/15 -, juris RdNr. 6).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2016 - 3 L 162/16

    Berufsverbot für Schweinezüchter bleibt bestehen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2017 - 2 L 139/15
    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten der Rechtssache bestehen dann, wenn die Rechtssache wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder aufgrund der zugrunde liegenden Rechtsmaterie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, also das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht, mithin signifikant vom Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitsachen abweicht (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 04.11.2016 - 3 L 162/16 -, juris RdNr. 75).

    Im Hinblick auf die Darlegungsanforderungen des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO ist es erforderlich, im Einzelnen darzulegen, hinsichtlich welcher Fragen und aus welchen Gründen die Rechtssache besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten aufweist (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 04.11.2016 - 3 L 162/16 -, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 14.03.2008 - 4 UE 2347/06

    Abstandsflächenrechtliche Beurteilung von Nutzungsänderungen (hier: Umbau einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2017 - 2 L 139/15
    Der Bauantrag legt den Verfahrensgegenstand fest und bestimmt so den Rahmen der bauaufsichtlichen Prüfung (vgl. HessVGH, Urt. v. 14.03.2008 - 4 UE 2347/06 -, juris RdNr. 37).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2016 - 2 M 169/15

    Sicherung von Rückbaukosten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2017 - 2 L 139/15
    Die Regelung des § 71 Abs. 3 Satz 2 BauO LSA dient der finanziellen Absicherung der Durchsetzung einer bauordnungsrechtlichen Beseitigungsanordnung wegen formeller und materieller Illegalität einer baulichen Anlage nach Aufgabe ihrer Nutzung im Wege der Ersatzvornahme bei Zahlungsunfähigkeit des Pflichtigen (vgl. Urt. d. Senats v. 12.05.2011 - 2 L 239/09 -, juris RdNr. 35; Beschl. d. Senats v. 27.04.2016 - 2 M 169/15 -, juris RdNr. 6).
  • VG Magdeburg, 19.08.2015 - 4 A 260/14

    Rückbausicherheit bei Erteilung einer Baugenehmigung für eine Biogasanlage

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2017 - 2 L 139/15
    Mit Urteil vom 19.08.2015 - 4 A 260/14 MD - hat das Verwaltungsgericht den Bescheid vom 17.12.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 06.10.2014 aufgehoben, soweit die Klägerin in der Nebenbestimmung Nr. 1.1 verpflichtet wurde, ein Sicherungsmittel zu hinterlegen, das einen Betrag von 14.810,67 ? übersteigt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2018 - 2 L 114/16

    Erklärung zum Biosphärenreservat

    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten bestehen dann, wenn die Rechtssache wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder aufgrund der zugrunde liegenden Rechtsmaterie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, also das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht, mithin signifikant vom Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitsachen abweicht (vgl. Beschl. d. Senats v. 13.02.2017 - 2 L 139/15 -, juris, RdNr. 16).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.12.2020 - 2 N 65.17

    Antrag auf Zulassung der Berufung; ernstliche Zweifel; nachträgliche

    Das so bestimmte Vorhaben bildet als Gesamtheit den Gegenstand der bauaufsichtlichen Prüfung (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 13. Februar 2017 - 2 L 139/15 -, juris Rn. 8).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2021 - 2 L 67/19

    Aufschiebende Bedingung einer Baugenehmigung; Rückbausicherheit für einen

    Die Klägerin benennt keinen in dem angefochtenen Urteil aufgestellten abstrakten Rechtssatz, der einem der abstrakten Rechtssätze in dem angesprochenen Beschluss des Senats vom 13. Februar 2017 im Verfahren 2 L 139/15 widerspräche.
  • VG Halle, 12.10.2023 - 2 A 213/21

    Rückbausicherheit PV-Anlage

    Bei der Bemessung der Kosten des Rückbaus handelt es sich um eine Prognoseentscheidung (OVG LSA, Beschluss vom 13. Februar 2017 - 2 L 139/15 - juris, Rn. 17; OVG LSA, Urteil vom 12. Mai 2011 - 2 L 239/09 -, Rn. 48, juris).
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